Die Begleitstudie
Um die Wirksamkeit der ASSIST-Angebote wissenschaftlich zu untersuchen, führt die Universität Ulm eine Begleitstudie durch.
Wer kann mitmachen?
Voraussetzungen für die Teilnahme
Am Projekt ASSIST und der Begleitstudie können Menschen teilnehmen, welche alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 18 und 65 Jahre
- Wohnsitz in Stuttgart
- Riskanter Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten oder eine diagnostizierte substanzbezogene Erkrankung
- Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
Hinderungsgründe für die Teilnahme
Eine Teilnahme ist leider nicht möglich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Fehlende Fähigkeit, die Fragen zu verstehen und zu beantworten (z.B. fehlende Deutschkenntnisse, schwere kognitive Beeinträchtigung)
- Obdachlosigkeit ohne Wohn-/Postadresse
- Akute Krisensituation mit Eigen- oder Fremdgefährdung
- Gravierende strafrechtliche Belange in den vergangenen 5 Jahren
- Maßregelvollzug
- Ruhen des Leistungsanspruchs aus der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. wegen Wehrdienst, Gefängnisaufenthalt, dauerhaftem Wohnsitz im Ausland)
Ablauf der Studie
Die Studie hat für alle Teilnehmenden einen festen Ablauf:
1. Information und Einwilligung
Sie werden von unseren Studienmitarbeiter:innen ausführlich über die Studie informiert und können Fragen stellen. Erst wenn Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklärt haben, beginnt Ihre Studienteilnahme. Und auch danach können Sie jederzeit die Teilnahme beenden.
2. Zufallsgesteuerte Gruppenzuteilung
Zwei Gruppen zum Vergleichen
Die Studie soll herausfinden, ob die ASSIST-Versorgung besser ist als die bisher übliche Versorgung. Dazu muss man beides miteinander vergleichen. Deshalb gibt es eine „Interventionsgruppe“ und eine „Wartekontrollgruppe“.
Die Hälfte der Teilnehmenden wird der Interventionsgruppe zugeordnet. Sie erhalten sofort für sechs Monate die ASSIST-Angebote.
Die andere Hälfte der Teilnehmenden wird der Wartekontrollgruppe zugeordnet. Sie erhalten zunächst für sechs Monate weiterhin die übliche Behandlung/Versorgung. Nach dieser Wartezeit können sie noch zwei Monate lang die ASSIST-Angebote in Anspruch nehmen.
Gruppenzuteilung
Die Zuteilung zu einer der beiden Gruppen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Das Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie der Universität Ulm nutzt dafür ein spezielles Computerprogramm. Dabei werden keine Namen von Personen verwendet, sondern nur Nummern.
3. Befragungen
Für die Begleitstudie verwenden wir eine Reihe von Fragebögen, die mehrfach – jeweils im Abstand von zwei Monaten – ausgefüllt werden. Auf diese Weise können wir später sehen, was sich im Studienzeitraum verändert hat.
Worum geht es in den Befragungen?
In den Fragebögen werden verschiedene Themenfelder behandelt. Insbesondere geht es um Ihre Zufriedenheit mit den Versorgungs-/Unterstützungsleistungen, um Ihre Lebensqualität, Ihr Konsumverhalten (Alkohol, Drogen, Medikamente), Ihre Probleme und Unterstützungsbedarfe.
Wann finden die Befragungen statt?
Die erste Befragung erfolgt für alle Teilnehmer*innen möglichst direkt nach Eintritt in die Studie.
Die Teilnehmer*innen aus der Interventionsgruppe werden danach noch drei Mal befragt: nach 2, 4 und 6 Monaten.
Die Teilnehmer*innen aus der Wartekontrollgruppe werden ebenfalls nach 2,4 und 6 Monaten befragt. Danach können sie zwei Monate lang die ASSIST-Angebote in Anspruch nehmen und werden anschließend nochmals befragt.
Wo finden die Befragungen statt?
Wir sprechen die Ortswahl jeweils mit Ihnen ab. Das Klinikum Stuttgart und die Projektpartner der Stuttgarter Suchthilfe stellen Räume zur Verfügung. Nach Absprache sind aber auch andere Orte möglich. Oder wir führen die Befragungen online per Videokonferenz (mit einer speziell datenschutzrechtlich geprüften Software) durch.
Einen Teil der Fragebögen können Sie selbst ausfüllen, entweder in Papierform oder direkt am Computer. Einen anderen Teil der Fragen wird Ihr zuständiger Studienmitarbeiter / Ihre zuständige Studienmitarbeiterin stellen und die Antworten direkt festhalten.
Insgesamt sollten Sie ca. 90 Minuten für jede Befragung einplanen.
Sie erhalten eine gestaffelte Aufwandsentschädigung in Höhe von:
- 10€ für die erste Befragung,
- 15€ für die zweite Befragung,
- 20€ für die dritte Befragung,
- 25€ für die vierte Befragung,
- 30 Euro für die fünfte Befragung (nur Teilnehmende der Wartekontrollgruppe).
Datenschutz
Der Datenschutz ist uns in unserem Projekt sehr wichtig. Wir halten alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
Informationen, welche Sie während der Studie mit unseren Mitarbeiter*innen der Universität Ulm teilen, sind nur von dem Evaluationsteam der Universität Ulm einsehbar. Die Studiendaten (also die Daten, welche durch die Mitarbeiter*innen der Universität Ulm erhoben werden) werden auf Servern an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II der Universität Ulm am Bezirkskrankenhaus Günzburg archiviert und sind dort vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Beratenden und Behandelnden im Stuttgarter Suchthilfesystem erhalten keinen Einblick in die Studiendaten.
Alle personenbezogenen Daten werden zudem verschlüsselt. Wer einen ausgefüllten Fragebogen aus dem Projekt in der Hand hält, sieht nur eine Nummer und weiß nicht, welcher Mensch sich dahinter verbirgt. Dieses Verfahren heißt in der Wissenschaft „Pseudonymisierung“.
Die Ergebnisse der Studie möchten wir später veröffentlichen. Dabei werden keine Namen von Teilnehmenden genannt. Und wir machen auch keine Angaben, durch die man Sie vielleicht persönlich erkennen könnte. Dieses Verfahren nennt sich „Anonymisierung“.